Allgemeine Geschäftsbedingungen der hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH, Stand September 2007

Präambel

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH sind Bestandteil eines jeden Angebotes und eines jeden Vertrages, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart wird. Etwaige anders lautende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen, es sei denn sie werden ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Kaufleute bzw. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Kaufangebote von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB lehnen wir ab. Eine Bestellung darf nur durch Unternehmer in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgen und die bestellte Ware darf ausschließlich für seinen beruflichen Bereich eingesetzt werden.

Diese AGB gelten auch für alle weiteren Angebote, Aufträge und Verträge, ohne dass sie jeweils neu vereinbart werden müssen.

1. Angebote und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, eine Bindung ist ausdrücklich im Angebot vorgesehen. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere tatsächliche Lieferung oder Leistung zustande. Eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung ist keine Auftragsbestätigung. Im Falle des Vertragsschlusses durch Lieferung verzichtet der Kunde auf eine ausdrückliche Annahmeerklärung. Der Vertragspartner ist mit Übersendung der Bestellung für einen Zeitraum von 14 Tagen gebunden.

  2. Beschreibungen von Produkten in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Katalogen, Prospekten und im Internet-Shop etc. sind nur annähernd maßgeblich. Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Gewicht, Abmessung, technischer Gestaltung und ähnliche Merkmale bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch für den Besteller/Käufer zumutbar bleibt. Im übrigen verstehen sich alle Mengen-, Maßangaben und ähnlichen Merkmale mit den handelsüblichen Toleranzen.

  3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen, insbesondere Abbildungen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Der Besteller/Käufer darf solche Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen. Auf unser Verlangen sind sie an uns zurückzugeben. Dies gilt auch dann, wenn die Schöpfungshöhe eines Werkes i.S.d. UrhG nicht erreicht wird.

2. Preise

  1. Die Preise sind, wenn nicht anders vereinbart, Netto -Grundpreise ab dem Sitz der hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH, Xaver-Weismor-Straße 58 in 81829 München, zuzüglich MwSt., Personal, Dienstleistungs, An- und Abfahrts- sowie Versandkosten. Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten, im Web-Shop oder in Auftragsbestätigungen sind nach den am Tag der Bestellung geltenden Preisen für Material, Arbeitslohn und Frachten errechnet. Ändern sich diese Kosten bis zur Ausführung des Auftrages, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern. Der erhöhte Preis bleibt jedoch auf den am Markt durchsetzbaren Preis beschränkt. Diese Preisänderungsklausel findet auch dann Anwendung, wenn nachträglich auf Wunsch des Besteller/Käufer der ursprüngliche Liefertermin geändert wird.

  2. Wenn nicht anders angegeben verstehen sich unsere Preise ab Werk des Herstellers sofern nichts anderes vereinbart ist und gelten zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Besteller hat evtl. anfallende In und Auslands- Bankspesen zu tragen.

  3. Der Besteller/Käufer verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird diese ordnungsgemäß entsorgen.

  4. Wartungs- und Pflegearbeiten, Mietnutzung

Alle Arbeiten der hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH werden, sofern keine anderen vertraglichen Regelungen getroffen wurden, zu den jeweils geltenden Sätzen abgerechnet: Erforderliche Zug oder Flugreisen (Economy oder vergleichbare Klasse) werden nach getätigtem Aufwand abgerechnet. Für Arbeitsstunden werden ab € 55 € pro Stunde berechnet. Vorbenannter Stundensatz erhöht sich bei Nachtarbeit (20:00 Uhr bis 6:00 Uhr) und Wochenenden um 30 %. Für den Einsatzort Deutschland gilt, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, eine Verpflegungspauschale in Höhe von € 50,00 pro Tag und pro Person.
Bei Auflassarbeiten (Fesselballons etc.) für den Kunden ab einer maximalen Höhe von 30 m (Seillänge gemessen ab Boden) muss der Kunde eine separate Luftfahrt Versicherung sowie eine Auflassgenehmigung der jeweilig zuständigen Aufsichtsbehörde vorlegen. Für die Erteilung der Auflassgenehmigung ist allein der Kunde verantwortlich. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist die Ausführung eines Auflassauftrages ohne die Zusatzversicherung und ohne Auflassgenehmigung nicht möglich.

4. Abwicklungs- und Lieferzeiten; Gefahrübergang

  1. Angaben zu Lieferzeiten sind für uns im übrigen unverbindlich, es sei denn wir haben etwas anderes schriftlich bestätigt. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller/Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vorgesehenen Frist versandbereit ist und dies dem Besteller/Käufer mitgeteilt wurde bzw. der Liefergegenstand vom Werk zum Versand gegeben worden ist. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Besteller/Käufer voraus.

  2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller/Käufer zumutbar sind.

  3. Lieferfristen gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Eigenbelieferung und der bei uns oder unserem Unterlieferanten auftretenden unvorhersehbaren Zwischenfälle, wie durch uns unverschuldeter Verzögerung durch Zollstandzeiten, in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, verspäteter Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen usw., soweit diese Zwischenfälle die Fertigstellung oder Auslieferung des Liefergegenstandes beeinflussen. Wegen derartiger Ereignisse sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung um entsprechende Dauer und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

  4. Aus der Überschreitung vereinbarter Lieferzeiten, die wir zu vertreten haben, stehen dem Besteller/Käufer folgende Ansprüche zu: 1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur im Fall unseres Verzuges und angemessener Nachfristsetzung mit ausdrücklicher Androhung der Ablehnung der Leistung nach Ablauf der Nachfrist möglich. 2. Im Falle unseres Verzuges kann Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges insgesamt höchstens 5 % des Rechnungswertes ohne Mehrwertsteuer und Transportversicherung der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung verlangt werden. Darüber hinausgehende Entschädigungsansprüche aus Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von uns.

  5. Die Gefahr geht spätestens bei Verladung auf den Besteller/Käufer über. Unterbleibt die Ablieferung aus vom Besteller/Käufer zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Versandbereitschaft über. In diesen Fällen wird die versandbereite Ware für Rechnung und Gefahr des Besteller/Käufer auf Lager genommen. Die Fälligkeit der Rechnung wird dadurch nicht berührt.

  6. Bei Abnahmeverzug des Besteller/Käufer steht uns nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist neben den gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, entweder die Durchführung des Auftrages oder Schadensersatz in Höhe von 30% des Nettoauftragswertes zu verlangen, es sei denn, der Besteller/Käufer weist nach, dass nur ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten, dies gilt insbesondere auch bei Spezialanfertigungen.

  7. Der Empfänger hat Transportschäden jeder Art unverzüglich bei uns anzuzeigen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Besteller/Käufer abgeschlossen. Im Falle eines durch Transportversicherung abgedeckten Transportschadens haben wir das Wahlrecht, entweder die Versicherungssumme entgegenzunehmen und Ersatz zu liefern oder Zahlung des Kaufpreises von dem Besteller/Käufer gegen Abtretung der Versicherungssumme zu verlangen.

  8. Soweit unsere Mitarbeiter oder Beauftragte bei der Verladung oder beim Abladen mitwirken, handeln sie auf Gefahr des Besteller/Käufer als dessen Erfüllungsgehilfen

  9. Die Wahl der Versandart bleibt mangels anderslautender Vereinbarung uns überlassen. Wir haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch Fahrzeuge oder Fahrer im Zusammenhang mit der Anlieferung verursacht werden.

5. Dienstleistungen und Vermietung im Rahmen von Events

  1. Die Outdoor Dienstleistungen sind wind- und witterungsabhängig. Sollte aufgrund von Wind- oder Witterungseinflüssen die angebotene Dienstleistung zu einem vereinbarten Termin nicht (vollständig) durchgeführt werden können, so entfällt die Verpflichtung der hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH die Dienstleistung für diesen konkreten Termin durchzuführen. Die Entscheidung darüber, ob die Dienstleistung weiter durchgeführt werden kann oder nicht, obliegt allein der pflichtgemäßen Beurteilung durch die hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH und deren Mitarbeiter unter angemessener Berücksichtigung der Belange des Auftraggebers. Die bis zum Abbruch der Durchführung geleisteten Arbeiten sind in einem solchen Fall vom Auftraggeber zu vergüten.

  2. Sind von der hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH bereits die gesamten Vorbereitungen abgeschlossen worden, ist dennoch der gesamte für die Leistung vereinbarte Betrag zu entrichten. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, Hochhinaus einen ersparten Aufwand nachzuweisen.

  3. Ist vertraglich nichts anderes bestimmt, sorgt bei Auf- und Abbau von Ballons die Eigentum des Bestellers sind, der Besteller für alle notwendigen behördlichen Genehmigungs- und Versicherungsauflagen.

6. Erfüllungsort

Ist vertraglich nichts anderes bestimmt, so sind vorzunehmende Lieferungen als "Ab Werk" vereinbart. Ist dies der Fall, wird auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers eine Auslieferung vorgenommen, wobei Versand und Versandart ausschließlich durch die " hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH " bestimmt werden.

7. Rechnungslegung und Zahlungsbedingung

Die vereinbarten Preise gelten "Ab Werk", ausschließlich Montage, Lieferung oder Versand, sofern nicht anders vereinbart. Von dem Besteller abgeforderte Anpassungen, Installationen, Service oder sonstige Dienstleistungen sind gesondert nach den vorliegend genannten Sätzen zu vergüten.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen der " hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH " nicht enthalten und wird am Tage der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen.
Die hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH ist jederzeit, auch nach Auftragsannahme berechtigt, die vereinbarte Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät oder wenn der hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH Umstände über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers bekannt werden, wodurch deren Forderungen nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen.

8. Gewährleistung

  1. Die von uns gelieferten Gegenstände sind, auch wenn Muster übersandt waren, unverzüglich auf Fehler zu untersuchen. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche, oder bei der Untersuchung festgestellte Mängel, Mengendifferenzen oder eine offensichtliche Falschlieferung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor Verarbeitung, schriftlich bei uns gerügt werden. Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, hat der Besteller/Käufer spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei uns zu rügen. Für die rechtzeitige Rüge ist die rechtzeitige Versendung ausreichend.

  2. Die Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Gefahrübergang, sofern sich nichts Abweichendes aus Vertrag oder Gesetz ergibt. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine längere Gewährleistungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden, so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller/Käufer ab.

  3. Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Insoweit erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu ersetzen. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann der Besteller/Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Hierüber hat er sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erklären.

  4. Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.

  5. Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau oder natürlicher Abnutzung beruhen. Durch vom Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe wird jede Gewährleistung von uns ausgeschlossen.

9. Ersatzansprüche und Haftung

  1. Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung einer Vertragspflicht vorliegt. Dies gilt insbesondere für Vertragsverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen. Für die Beschaffenheit der von dritter Seite bezogenen Waren und für Beschaffenheitsangaben des Herstellers wird nur gehaftet, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

  2. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt.

  3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Körperschäden.

  4. Alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Kenntniserlangung, sofern nicht das Gesetz (etwa in den §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) eine längere Verjährungsfrist vorschreibt oder vorsätzliches Handeln gegeben ist.

10. Eigentumsvorbehalt

Die hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen der hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH und dem Besteller vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in einem Kontokorrent, die laufende Rechnungslegung, sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.

Gas- und Druckgeräte werden beim Einbau in ein Gebäude nicht dessen wesentlicher Bestandteil. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet, nachdem die hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH vom Vertrag zurückgetreten ist. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer, Einbruch und Wassergefahren angemessen zu versichern und sie pfleglich zu behandeln und aufzubewahren. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber auf unser Eigentum hinzuweisen und uns schriftlich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Kosten und Schäden trägt der Auftraggeber.

11. Lizenzrechte, Copyright, Autorenrechte, sonstige Rechte

Sofern für die Herstellung des Leistungsgegenstandes erforderlich oder auf Abforderung durch die hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH stellt der Besteller der hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH die im Einzelfall notwendigen, Datensätze oder sonstigen Aufzeichnungen zur Verfügung. Der Besteller erklärt, sämtliche diesbezüglichen Rechte zu besitzen und leistet Gewähr dafür, dass sämtliche anfallenden Copyright- oder sonstige Gebühren an die zuständigen Stellen abgeführt werden und jedenfalls die hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH damit in keiner Weise in Anspruch genommen wird. Der Besteller hält die hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH diesbezüglich in jeder Richtung schadlos und klaglos, insbesondere für jedwede Forderung Dritter inklusive Forderungen von Copyright- und ähnlichen Organisationen sowie etwaigen Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von derartigen Rechten ergeben. Diese Schadloshaltung bezieht sich auch auf eventuell aufgelaufene Arbeits- und Produktionskosten der hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH.

12. Schadensersatzansprüche der Hochhinaus

Falls wir ausdrücklich in die Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrages einwilligen, hat der Besteller/Käufer 20 % der Auftragssumme an uns zu zahlen, auch wenn wir dies bei der Aufhebung nicht ausdrücklich wiederholen. Dasselbe gilt, wenn der Besteller/Käufer den Vertrag nicht erfüllt und bei Rücktritt. Dies gilt auch dann, wenn die bestellte Ware nach Rücktritt der Verkäuferin an Dritte verkauft wurde. Ist der Lieferungsgegenstand ausgeliefert, erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten des Hin- und Rücktransportes sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen. Bei Bestellungen aus dem Ausland sind wir bei Angabe einer falschen USt-ID-Nummer berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 19% des Auftragswertes zu verlangen. Der Besteller/Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

13. Datensicherheit und Datenschutzerklärung

  1. Unsere Server sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls gesichert; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg abgehört werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung unseres Angebotes übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

  2. Der Nutzer willigt darin ein, dass wir Informationen und Daten über den Verlauf von Angeboten und Bestellungen sowie das Verhalten von Einkäufern bzw. Lieferanten bei der Durchführung dieser Transaktionen, in anonymisierter Form speichern und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, z. B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen dürfen.

  3. Wir sind berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Nutzer erhaltenen Daten unter Beachtung der Vorgaben der anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Nutzer darin ein, dass wir die vom Nutzer im Rahmen der Bestellung gemachten Angaben zu Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und Ansprechpartnern des Nutzers sowie entsprechende vom Nutzer mitgeteilte Aktualisierungen speichern und bearbeiten;

  4. Die über die zuvor genannte Verwendung hinausgehende weitere Verwendung personenbezogener Daten bedarf der gesonderten Einwilligung des Nutzers. Der Nutzer ist berechtigt, seine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen, soweit er hiermit in die Verwendung personenbezogener Daten eingewilligt hat.

  5. Im Übrigen werden wir alle den Nutzer betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. Wir behalten uns vor, hiervon abzuweichen, wenn wir auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Nutzers offen legen müssen.

Sonstiges

  1. Der Besteller hat der hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH alle erforderlichen Unterlagen, Datensätze etc. rechtzeitig als Kopie zur Verfügung zu stellen, die für die Auftragserfüllung erforderlich sind. Sind für die erfolgreiche Durchführung von Aufträgen Genehmigungen, etwa von Behörden erforderlich, ist der Auftraggeber selbst für die rechtzeitige Einholung der Genehmigungen verantwortlich; soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird.

  2. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand München vereinbart. Es findet das Rechts der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Insbesondere wird die Anwendung des UN-Übereinkommens der Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ausgeschlossen. Die vereinbarte Zuständigkeit schließt insbesondere auch jede andere Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhangs gesetzlich vorgesehen ist. Auch ist der Besteller nicht berechtigt, eine Widerklage, Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber der "Hochhinaus GmbH" vor einem anderen als dem ausschließlich zuständigen Gericht am Firmensitz der "Hochhinaus GmbH" vorzubringen. Die "Hochhinaus GmbH" ist jedoch berechtigt, im Einzelfall Klage auch am Geschäftssitz des Bestellers oder vor einem anderen aufgrund in- oder ausländischem Rechts zuständigem Gericht zu erheben.

Die Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Sämtliche Informationen und Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und sind zu richten an:

hochhinaus Luftwerbegesellschaft mbH
Xaver-Weismor-Straße 58
81829 München

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